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2 Jahre Garantie
14-Tage Rückgabe
Fachwerkstatt

Gewährleistung und Reparatur

Durch Produktionsfehler verursachte Defekte unterliegen selbstverständlich unserer Gewährleistung.

Voraussetzungen für die Geltendmachung von Gewähr­leistungs­ansprüchen durch Endkunden

  1. Der Nachweis des Erwerbs durch Vorlage der Originalrechnung der CHEVROM GmbH ist erforderlich. Liegt keine Rechnung der CHEVROM GmbH vor, ist der jeweilige Vertragshändler zu kontaktieren.
  2. Der geltend gemachte Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.
  3. Das Service- und Gewährleistungsformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Hier geht es zum Formular: Link
  4. Die Seriennummer des Fahrzeugs muss eindeutig dem eingereichten Rechnungsdokument zugeordnet werden können.
  5. Im Rahmen der technischen Prüfung darf kein Anhaltspunkt für eine unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderung oder sonstige äußere Schadensursache vorliegen.
  6. Sollte nach Prüfung festgestellt werden, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden für Diagnose, Bearbeitung sowie Rückversand pauschale Kosten berechnet. Zusätzlich erfolgt gegebenenfalls die Erstellung eines kostenpflichtigen Reparatur- und Ersatzteilangebots.
BAUSTELLE: formular