Gewährleistung und Reparatur
Durch Produktionsfehler verursachte Defekte unterliegen selbstverständlich unserer Gewährleistung.
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch Endkunden
- Der Nachweis des Erwerbs durch Vorlage der Originalrechnung der CHEVROM GmbH ist erforderlich. Liegt keine Rechnung der CHEVROM GmbH vor, ist der jeweilige Vertragshändler zu kontaktieren.
- Der geltend gemachte Gewährleistungsanspruch muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.
- Das Service- und Gewährleistungsformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Hier geht es zum Formular: Link
- Die Seriennummer des Fahrzeugs muss eindeutig dem eingereichten Rechnungsdokument zugeordnet werden können.
- Im Rahmen der technischen Prüfung darf kein Anhaltspunkt für eine unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderung oder sonstige äußere Schadensursache vorliegen.
- Sollte nach Prüfung festgestellt werden, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden für Diagnose, Bearbeitung sowie Rückversand pauschale Kosten berechnet. Zusätzlich erfolgt gegebenenfalls die Erstellung eines kostenpflichtigen Reparatur- und Ersatzteilangebots.
BAUSTELLE: formular
